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Der Staat unterstützt die Anschaffung einer sparsamen Brennwertheizung. Über die KfW-Förderbank beteiligt er sich mit fünf Prozent Zuschuss an den Kosten für die Heizungserneuerung. Die Heizungsmodernisierung auf Brennwerttechnik und andere Einzelmaßnahmen zum Energiesparen werden ab 1. März wieder staatlich gefördert. Im Rahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“ gibt es fünf Prozent Investitionszuschuss – maximal 2.500 Euro. Bei Kosten von beispielsweise 8000 Euro für ein Öl-Brennwertgerät einschließlich Installation können Modernisierer also 400 Euro von der KfW-Förderbank einkalkulieren. Alternativ kann die neue Brennwertheizung über einen zinsgünstigen KfW-Kredit finanziert werden.
Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei der KfW beantragt werden. Förderfähig sind auch begleitende Arbeiten. Dazu zählen unter anderem die Schornsteinanpassung, die vorgeschriebene Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sowie die Installation einer Solarwärmeanlage oder eines Pufferspeichers. Wer eine Solaranlage nur zur Warmwasserbereitung gleichzeitig mit einem neuen Öl-Brennwertgerät einbauen lässt, kann die gesamte Maßnahme über die KFW fördern lassen. Bei einer Gesamtinvestition von beispielsweise 12.000 Euro liegt der Förderbetrag bei 600 Euro. Höhere Zuschüsse für eine große Solaranlage zur Warmwasserbreitung und Heizungsunterstützung plus Brennwerttechnik fließen über das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP). Eine individuelle Übersicht aller in Frage kommenden Förderprogramme finden Modernisierungsinteressenten unter www.oelheizung.info/foerderung Quelle: www.iwo.de, IWO, Süderstraße 73a, 20097 Hamburg, Tel. 0049 (0)40 235 113-22, Fax 0049 (0)40 235 113-29 |